Hinweis zum Elektrogesetz
Nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/96/EG in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Der Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den öffentlichen Sammelstellen, d
ie zu diesem Zweck eingerichtet sind, ober bei ihrem Händler zu entsorgen.
Das Symbol, der grauen Tonne, auf dem Produkt, der Gebrauchsanweisung oder der Verpackung, weisen für das Produkt auf diese Bestimmungen hin.
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu Schonung der Umwelt.